Quelle:Deutsche Rentenversicherung/Felix Seyfert
Die Ausgestaltung der Alterssicherung von Selbstständigen ist ein politisch aktuelles Thema. Was nur Wenigen bekannt ist: Es gibt viele selbstständige Tätigkeiten, bei denen der Selbstständige bereits heute Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss! Hierzu können z. B. selbstständige Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Physiotherapeuten, Masseure, Logopäden, Hebammen, Künstler und Publizisten, Handwerksmeister sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber zählen.
Bestehen Zweifel, ob die selbstständige Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist, steht die Deutsche Rentenversicherung gerne für eine Beratung zur Verfügung. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können auch die verschiedenen Gestaltungsoptionen hinsichtlich der Beitragszahlung und die Absicherungsmöglichkeiten von Selbstständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, aufgezeigt werden.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.