Quelle:DRV/Felix Seyfert
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Wussten Sie aber schon, dass die Rentendaten nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden müssen? Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt die notwendigen Daten automatisch an die Finanzverwaltung.
Die Eintragung ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte. Hierfür stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Wunsch eine kostenlose Bescheinigung aus, die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Den Rentenbeziehern, die diese schon einmal bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wird sie für das Kalenderjahr 2024 automatisch zugesandt. Soweit diese Bescheinigung erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Steuerbescheinigung angefordert werden.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.