Was ist eine Anschlussrehabilitation?
Datum: 14.11.2025
Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Die Anschlussrehabilitation ist eine spezielle Form der medizinischen Rehabilitation, die auf eine stationäre Krankenhausbehandlung wegen bestimmter Erkrankungen folgt, zum Beispiel wegen eines akuten Herzinfarktes oder einer Bandscheibenoperation. Sie soll spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Krankenhausbehandlung beginnen und kann stationär oder auch ganztägig ambulant durchgeführt werden.
Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit und eine Rückkehr der Patienten in das Berufs- und Alltagsleben. Die Anschlussrehabilitation erfolgt in ausgewählten Einrichtungen und umfasst alle therapeutischen Leistungen, die zum Erreichen des Rehabilitationszieles erforderlich sind.
Bei der Antragstellung unterstützt der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.