Deutsche Rentenversicherung

Überprüfung des Grundrentenzuschlags

Datum: 28.11.2025

Zwei Senioren sitzen in einem Café am Tisch, sie esse Kuchen und trinken KaffeeQuelle:DRV Senioren in einem Café

Jedes Jahr wird zum 1. Januar neu geprüft, ob sich die Höhe des Grundrentenzuschlages aufgrund des anzurechnenden Einkommens verändert. Dadurch kann die Rente ab Januar geringer oder höher ausfallen. Betroffene Rentnerinnen und Rentner erhalten hierüber einen Bescheid.

Für die Berechnung meldet das Finanzamt der Rentenversicherung in der Regel das Einkommen des vorletzten Jahres – d. h. im Herbst 2025 wurden für die Feststellung des Grundrentenzuschlags ab Januar 2026 die Daten für das Jahr 2023 gemeldet.

Angerechnet wird das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge. Relevant sind sowohl das eigene Einkommen als auch das des Ehepartners. Es gibt jedoch Freibeträge: Bei Ledigen wird ab Januar 2026 das Einkommen bis 1.492 Euro nicht angerechnet, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt der Freibetrag bei 2.327 Euro.

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