Deutsche Rentenversicherung

Reha-Aufenthalt nicht aufschieben

Datum: 01.03.2021

Eine Gruppe trainiert mit GymnastikbändernQuelle:Deutsche Rentenversicherung Eine Gruppe trainiert mit Gymnastikbändern

Eine medizinische Rehabilitation ist ein zentraler Baustein, um nach einer Erkrankung oder Verletzung wieder aktiv am Leben teilnehmen zu können. Coronabedingt zögern aktuell jedoch viele Betroffene die Beantragung einer
Reha-Maßnahme hinaus. „Seit dem zweiten Lockdown sind die Antragszahlen spürbar zurückgegangen“, weiß Dr. Axel Kunte, stellvertretender Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Oldenburg-Bremen. „Dabei kann eine hinausgezögerte Reha sich negativ auf den Gesundheitszustand auswirken.“

Die Reha-Kliniken, die von der DRV belegt werden, bieten eine hohe Sicherheit durch ausgefeilte Hygienekonzepte. Diese beinhalten in der Regel auch systematische Corona-Testungen. Bei der medizinischen und therapeutischen Versorgung gibt es keine qualitativen Einschränkungen.

„Wenn Ihre berufliche Leistungsfähigkeit durch die vorhandenen Beschwerden bereits beeinträchtig wird, sollten Sie keine Zeit bei der Beantragung einer Reha-Maßnahme verschenken.“, empfiehlt Dr. Kunte.

Anträge können online gestellt werden

Der Reha-Antrag kann über die Online-Dienste auf der Homepage der DRV (https://www.eservice-drv.de) bequem von zu Hause gestellt werden. Bei der Antragsstellung kann der behandelnde Arzt Betroffene unterstützen. Auch die
Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV stehen bei Fragen telefonisch zur Verfügung.

Weitere Auskünfte gibt es bei der DRV Oldenburg-Bremen auch über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 10004800 und im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de.