Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung beschließt Satzungsänderung

Datum: 12.07.2022

Zuhörer während eines VortragesQuelle:Fotolia

In Vorbereitung auf die Sozialwahlen im kommenden Jahr beschloss die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Oldenburg-Bremen eine Änderung der Satzung.

Satzungsänderung

Durch das Gesetz zur Modernisierung der Sozialwahlen sind neben Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Sozialwahlen auch eine Geschlechterquote sowie Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes eingeführt worden. „Diese Maßnahmen konkretisieren wir durch die Änderung der Satzung“, schilderte die Vorsitzende der Vertreterversammlung Susanne Bock (Arbeitgebervertreterin). „Zum Beispiel soll sich der im kommenden Jahr neu zu wählende Vorstand auf der Seite der Versicherten- und der Arbeitgebervertreter aus jeweils mindestens zwei Frauen und zwei Männern zusammensetzen.“

 Daneben wurde im Rahmen der Satzungsänderung die rechtliche Grundlage für schriftliche Abstimmungen in der Vertreterversammlung geschaffen, um auch zwischen Sitzungen kurzfristige Entscheidungen herbeiführen zu können.

 Finanzentwicklung

Die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung war im letzten Jahr trotz der wirtschaftlichen Probleme durch die Corona Pandemie besser als erwartet. „Im Jahr 2021 konnte erfreulicherweise ein Überschuss in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erzielt werden“, berichtete die Vorstandsvorsitzende Marita Rosenow (Versichertenvertreterin). Die Prognose der zukünftigen finanziellen Entwicklung ist angesichts der aktuell unsicheren ökonomischen Rahmenbedingungen mit einer großen Unsicherheit behaftet. Dennoch ist auch hier die aktuelle Prognose positiv. Der Beitragssatz soll bis 2024 konstant bei 18,6 Prozent bleiben und erst 2025 angehoben werden. Auch das Rentenniveau, das 2021 bei 49,4 Prozent lag, wird bis 2025 die Haltelinie von 48 Prozent nicht unterschreiten.

 Grundrente

Erfreuliche Neuigkeiten gibt es zu der Umsetzung der Grundrente. Nachdem im letzten Jahr bereits die Bestandsrenten, die vor 1992 begonnen hatten, hinsichtlich des Anspruchs auf Grundrente überprüft wurden, werden in diesem Jahr in fünf Schritten die Bestandsfälle mit einem Rentenbeginn nach 1992 überprüft. „Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Umsetzung der Grundrente kann mit den in der Sachbearbeitung im Vorfeld geschaffenen Strukturen gut bewältigt werden. Insofern gehen wir aktuell davon aus, dass die Überprüfung aller Bestandsrenten planmäßig bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird“, informiert Frau Rosenow.