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Witwen und Witwer können ab dem Juli neben ihrer Hinterbliebenenrente mehr hinzuverdienen: Werden neben der Hinterbliebenenrente eigene Einkünfte wie beispielsweise Arbeitsentgelt oder eine Altersrente bezogen, werden diese angerechnet. Bis zu einem festgelegten Freibetrag kommt es jedoch nicht zur Rentenminderung. Dieser Freibetrag ist zum 1. Juli im Rahmen der Rentenerhöhung auf 992,64 Euro gestiegen (bisher 950,93 Euro).
Angerechnet wird der Nettobetrag der Einkünfte. Dieser wird in der Regel aus dem Bruttoeinkommen durch Abzug von gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen ermittelt. Übersteigen dies errechneten Nettoeinkünfte den Freibetrag, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
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