Quelle:DRV | PeTe FotoDesign
Pro Jahr erbringt die Deutsche Rentenversicherung ca. 1 Million medizinische Reha-Leistungen. Die Teilnahme an einer Rehabilitation soll nicht daran scheitern, dass ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, das wegen der Abwesenheit des Betroffenen nicht mehr betreut werden kann. Die Deutsche Rentenversicherung kann hier mit der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe helfen.
Die Kostenübernahme ist möglich, wenn keine weitere im Haushalt lebende Person die Betreuung des Kindes übernehmen kann. Die Übernahme der Kosten für die Haushaltshilfe sollte rechtzeitig vor Beginn der Reha beantragt werden.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.