Ab Januar 2024 dürfen Minijobber 538 Euro pro Monat verdienen. Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 520 auf 538 Euro hängt mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro zusammen.
Im Rahmen einer Gesetzesänderung im Jahr 2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Sie orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen.
Da eine weitere Anhebung des Mindestlohns zum 01. Januar 2025 auf 12,82 Euro ebenfalls durch die Bundesregierung beschlossen worden ist, steht bereits fest, dass Minijobber im Jahr 2025 bis zu 556 Euro verdienen können.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.