Deutsche Rentenversicherung

Höherer Hinzuverdienst möglich

Kurz und knackig: Unser RENTENTIPP DER WOCHE informiert zu aktuellen Themen...

Datum: 01.07.2022

Foto: Reinigungskraft bei der ArbeitQuelle:Deutsche Rentenversicherung Reinigungskraft bei der Arbeit

Witwen und Witwer können ab dem Juli neben ihrer Hinterbliebenenrente mehr hinzuverdienen: Werden neben der Hinterbliebenenrente eigene Einkünfte wie beispielsweise Arbeitsentgelt oder eine Altersrente bezogen, werden diese angerechnet. Bis zu einem festgelegten Freibetrag kommt es jedoch nicht zur Rentenminderung. Dieser Freibetrag ist zum 1. Juli im Rahmen der Rentenerhöhung auf 950,93 Euro gestiegen (bisher 902,62 Euro).

 Angerechnet wird der Nettobetrag der Einkünfte. Dieser wird in der Regel aus dem Bruttoeinkommen durch Abzug von gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen ermittelt. Übersteigen diese Nettoeinkünfte den Freibetrag, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

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