Deutsche Rentenversicherung

Ferienjobs sind sozialabgabenfrei

Kurz und knackig: Unser RENTENTIPP DER WOCHE informiert zu aktuellen Themen...

Datum: 08.07.2022

Eine junge Frau betreut zwei Pferde im FreienQuelle:DRV | PeTe FotoDesign Eine junge Frau betreut zwei Pferde im Freien

Viele Schüler bessern in den kommenden Wochen mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf. Beiträge zur Sozialversicherung müssen sie hierfür in der Regel nicht zahlen – egal, wie viel sie verdienen. Ferienjobs zählen in der Regel zu den kurzfristigen Beschäftigungen. Das sind Jobs, die im laufenden Jahr nicht mehr als 70 Arbeitstage oder drei Monate am Stück dauern.

Wichtig: Die Begrenzung der Beschäftigung muss bereits im Vorfeld festgelegt werden. Zudem ist zu beachten, dass mehrere kurzfristige Beschäftigungen während eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden.

Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.