Kürzung durch Versorgungsausgleich stoppen
Kurz und knackig: Unser RENTENTIPP DER WOCHE informiert zu aktuellen Themen...
Datum: 08.07.2022
Quelle:DRV | Felix Seyfert
Eine Versichertenrente, die wegen eines Versorgungsausgleichs gekürzt wird, kann unter Umständen auch in voller Höhe gezahlt werden:
Verstirbt der frühere Ehegatte, dessen Rentenansprüche sich durch den Versorgungsausgleich erhöht haben, kann auf Antrag die Rente des Ausgleichspflichtigen in Zukunft ungekürzt gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene nicht mehr als drei Jahre eine durch den Versorgungsausgleich erhöhte Rente erhalten hat.
Die Anpassung der Rente ist erst ab dem Folgemonat der Antragstellung möglich, weshalb auf eine schnellstmögliche Antragsstellung beim zuständigen Rentenversicherungs- oder Versorgungsträger geachtet werden sollte.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.