Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Ab Oktober dürfen Minijobber 520 Euro pro Monat verdienen. Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro hängt mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zusammen. Im Rahmen der Gesetzesänderung wurde die Geringfügigkeitsgrenze an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Sie orientiert sich nun an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen.
Damit die Änderung für Beschäftigte, die bislang zwischen 450,01 und 520 Euro verdient haben, keine Auswirkungen auf den Versicherungsstatus hat, wurde eine Übergangsregelung geschaffen, die Betroffenen bis zum 31.12.2023 Bestandsschutz gewährt. So bleiben jene Beschäftigte in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, können sich aber auf eigenen Wunsch auch davon befreien lassen.
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