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Aus der Bahn geworfen? Das Maß verloren? Die Deutsche Rentenversicherung hilft Betroffenen mit Entwöhnungsbehandlungen auf ihrem Weg aus der Sucht. Die Behandlungen enthalten nicht nur medizinisch-therapeutische Elemente, sondern berücksichtigen auch soziale und seelische Gesichtspunkte von Abhängigkeitserkrankungen.
Auf ihrem Weg zur Abstinenz begleitet die Rentenversicherung zum Beispiel Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige. Im Vorfeld sollten Betroffene den Kontakt zu Suchtberatungsstellen suchen. Die dortige Betreuung kann entscheidend für den nachhaltigen Erfolg der Entwöhnungsbehandlung sein. Zudem ist vor der Entwöhnungsbehandlung der Rentenversicherung meist noch eine Entzugsbehandlung notwendig. Diese kann über die Krankenkasse durchgeführt werden.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.