Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Nachdem die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten in den letzten Jahren deutlich auf 46.060 Euro angehoben worden war, fällt sie ab dem kommenden Jahr komplett weg. Damit können Rentnerinnen und Rentner ab dem 01.01.2023 neben dem Bezug ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dieses eine Kürzung der Renten zur Folge hat.
Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze soll die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erhöht und dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit fallen die Hinzuverdienstgrenzen nicht komplett weg. Sie orientieren sich zukünftig aber stärker an dem eingeschränkten Leistungsvermögen von weniger als drei bzw. weniger als sechs Stunden täglich, wodurch sich die Hinzuverdienstgrenze bei vollen Erwerbsminderungsrenten deutlich erhöht. Sie beträgt im Jahr 2023 17.823,75 Euro.
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