Wer freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, muss ab diesem Jahr an einen neuen Mindestbeitrag beachten. Er beträgt monatlich nun 96,72 Euro.
Der Mindestbeitrag lag seit 2018 konstant bei 83,70 Euro. Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro im Laufe des vergangenen Jahres hat sich der Mindestbeitrag ab dem 01.01.2023 erhöht. Darüber hinaus können freiwillige Beiträge in jeder beliebigen Höhe bis zum Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro gezahlt werden.
Freiwillige Beiträge können für Versicherte beispielsweise wichtig sein, um die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Außerdem kann mit ihnen der Rentenanspruch erhöht werden.
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