Deutsche Rentenversicherung

Widerspruchsverfahren bei der DRV


Datum: 31.03.2023

Ein Mann berarbeitet UnterlageQuelle:DRV | Breuer Ein Mann berarbeitet Unterlage

Die Deutsche Rentenversicherung hat einen hohen Anspruch an die Qualität ihrer Produkte; aber niemand ist perfekt. Zweifeln Versicherte oder Rentner an einem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, sollten sie sich zunächst beraten lassen. Das ist beispielsweise in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung möglich. Wenn sie den Bescheid überprüfen lassen möchten, können sie innerhalb eines Monats gegen diesen Widerspruch einlegen. Bei einem Wohnsitz im Ausland bleiben sogar drei Monate Zeit. Wo der Widerspruch einzulegen ist, steht in der Rechtsbehelfserklärung des Bescheides. Wichtig: Der Widerspruch muss begründet werden.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens überprüft die Verwaltung zunächst selbst nochmal ihre Entscheidung. Bleibt sie dabei, wird der Widerspruch an einen Widerspruchsausschuss abgegeben, in dem ehrenamtliche Versicherten- und Arbeitgebervertreter mitentscheiden. Dieser Ausschuss kann die Entscheidung der Verwaltung ändern. Widerspruchsverfahren sind für Versicherte und Rentner kostenfrei.

Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.