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Wenn Rentner umziehen, sollten sie dem Renten Service der Deutschen Post AG ihre neue Adresse mitteilen. Ansonsten kann es passieren, dass die Rentenzahlung gestoppt wird.
Um die Rente auszahlen zu können, benötigt der Renten Service immer die aktuelle Adresse. Wird nach einem Umzug die neue Adresse nicht mitgeteilt und kann diese nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung auch nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service die Auszahlungen, um Überzahlungen zu vermeiden. Meldet sich der Betroffene mit seiner neuen Adresse beim Renten Service, wird die Rentenzahlung wiederaufgenommen. Ihre neue Anschrift können Rentner auf der Webseite des Post Renten Services mitteilen: www.deutschepost.de/rentenservice.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.