Quelle:DRV / Formstuecke
In den vergangenen Wochen konnte wieder viele junge Menschen erfolgreich ihren Schulabschluss erwerben. Wer nun noch auf der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben. Dazu muss die Ausbildungsplatzsuche bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden.
Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. Das geht, wenn die Suchenden sich bei der Agentur für Arbeit für mindestens einen Kalendermonat als ausbildungssuchend melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.