Noch bis Ende Februar können Betriebe für ihre Meldungen an die Sozialversicherungsträger das bisherige sv-net nutzen - allerdings bereits mit eingeschränkten Funktionen.
Ab 1. März steht dann für Meldungen an die Sozialversicherungsträger nur noch das neue SV-Meldeportal zur Verfügung, das auch schon jetzt genutzt werden kann.
Rechtzeitig anmelden und bis Ende 2024 kostenfrei nutzen
Wir empfehlen Betrieben daher, sich rechtzeitig beim neuen SV-Meldeportal anzumelden. Für alle, die sich bis 31. März 2024 anmelden, ist die Nutzung bis Ende 2024 kostenfrei. Danach ist eine regelmäßige Nutzungsgebühr zu zahlen.
Nur für Selbständige ohne Arbeitnehmer bleibt das SV-Meldeportal auch danach kostenlos.
Registrieren und loslegen
Die notwendige Registrierung beim SV-Meldeportal erfolgt in der Regel über ein Elster-Organisationszertifikat und ein Unternehmenskonto. Ein Unternehmenskonto kann immer dann eingerichtet werden, wenn eine deutsche betriebliche Steuernummer vorhanden ist.
Mehr Unterstützung für Betriebe
Das neue SV-Meldeportal unterstützt vor allem kleinere Betriebe dabei, ihre Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu erfüllen und Bescheinigungen, wie die A1-Bescheinigung bei einer Beschäftigung im Ausland, abzurufen. Es stellt Arbeitgebenden und Selbständigen bei Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen eine neue, allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung.
Alle Infos zur Einführung und Nutzung des neuen Portals, zur Registrierung, zu Abgabe und Empfang von Meldungen sowie ein Fragen-Antworten-Katalog finden Sie auf