Deutsche Rentenversicherung

Ferienjob oder Minijob?

Bald sind Sommerferien. Für Studierende und Schüler stellt sich dann wieder die Frage: Was passt besser für mich - Ferienjob oder Minijob?

Datum: 05.06.2024

Ein Pizzalieferant hält ein paar Pizzaschachteln in den HändenQuelle:DRV | PeTe FotoDesign Ein Pizzalieferant hält ein paar Pizzaschachteln in den Händen

Ferienjob

Keine Sozialabgaben, Verdienst spielt keine Rolle

Wer als Schülerin oder Schüler, Studentin oder Student einen Ferienjob hat, kann seinen Verdienst fast komplett behalten. Denn Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen. Unfallversichert ist man trotzdem.

Ferienjobs gelten als kurzfristige Beschäftigungen für die keine Sozialabgaben anfallen. Eine kurzfristige Beschäftigung ist ein Job immer dann, wenn er in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember von vornherein auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Der Verdienst spielt dann keine Rolle.

Aber: Mehrere Ferienjobs werden zusammengerechnet und dürfen diese zeitliche Grenze innerhalb des Jahres nicht überschreiten.

Der Vorteil beim Ferienjob: Vom Verdienst bleibt mehr, denn es sind lediglich Steuern zu zahlen.

Minijob

Länger beschäftigt und rentenversichert

Wer länger arbeitet, ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig - auch als Minijobber. Zur Zeit zahlen Minijobber Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 3,6 Prozent. Bei einem Monatsverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro sind das 19,37 Euro im Monat.

Wer das nicht möchte, muss bei seinem Arbeitgeber beantragen, dass keine Rentenbeiträge abgezogen werden.

Der Vorteil beim Minijob: Wer Beiträge zahlt, profitiert auch vom Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung, kann Anspruch auf Reha-Leistungen oder Rente wegen Erwerbsminderung erwerben. Auch die staatliche Förderung der Riester-Rente gibt es dann.

Minijob plus Ferienjob - auch das ist möglich

Wer regelmäßig einen Minijob hat, kann zusätzlich für den begrenzten Zeitraum von 3 Monaten oder 70 Arbeistagen auch eine kurzfristige Beschäftigung, also einen Ferienjob, ausüben.