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Viele junge Menschen starten jetzt im August oder September in eine Ausbildung oder ein duales Studium. Da ist es gut zu wissen, dass sie vom ersten Tag an in der gesetzlichen Rentenversicherung vielseitig abgesichert sind.
Geschützt ab dem ersten Beitrag
Ab dem ersten Tag der Ausbildung sind Auszubildende und dual Studierende bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit durch die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt. Nicht nur eine Erwerbsminderungsrente steht ihnen schon ab dem ersten Beitrag zu, auch Reha-Leistungen können sie bereits erhalten. Die dafür sonst üblichen Wartezeiten müssen sie nicht erfüllen.
Bei einem tödlichen Arbeitsunfall sind auch ihre Angehörigen abgesichert: Denn dann zahlen wir Hinterbliebenenrenten an Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner oder Waisen aus.
Und ab dem zweiten Ausbildungsjahr geht die Absicherung noch weiter: Auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten sind Auszubildende dann durch unsere Leistungen geschützt.
Vorsorge für später von Anfang an
Mit dem ersten selbstverdienten Geld und den ersten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung beginnt auch bereits die Vorsorge fürs Alter. Denn jeder Beitrag zählt für die spätere Rente.