Quelle:Deutsche Rentenversicherung/Felix Seyfert
Zur Zeit verschicken wir an unsere Rentnerinnen und Rentner per Post die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2024. Diese informiert über alle Angaben zur Rente, die bei einer Steuerklärung benötigt werden.
Einmal beantragt, erhalten Sie Ihre Mitteilung jedes Jahr zum Jahresanfang automatisch.
Daten gehen gleichzeitig an Finanzamt
Gleichzeitig übermitteln wir die Daten auch an die Finanzämter. Für Sie, als Rentnerin oder Rentner, bedeutet das:
- Sie können der Rentenbezugsmitteilung entnehmen, welche Daten Ihr Finanzamt erhalten hat.
- Die Steuererklärung wird dadurch für Sie einfacher, denn die «Anlage R» und die «Anlage Vorsorgeaufwand» müssen Sie nicht mehr ausfüllen.
- Nur wenn Sie das Ergebnis Ihrer Steuererklärung mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms vorab wissen möchten, müssen Sie Ihre Daten eintragen. Die Rentenbezugsmittteilung erklärt Ihnen dann genau, in welche Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind.
Erste Mitteilung online anfordern
Wenn Sie jetzt zum ersten Mal eine Rentenbezugsmitteilung erhalten möchten, können Sie hier die "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)" oder die "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Hinterbliebenenrente)" ganz einfach online anfordern. Dazu brauchen Sie nur Ihre Versicherungsnummer. Die Mitteilung erhalten Sie dann per Post.
Gut zu wissen
Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuerklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Der Freibetrag für 2024 liegt bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.