Deutsche Rentenversicherung

Rentenhöhe kann sich ab März ändern

Hat Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, wirkt sich das auf die Höhe Ihrer Rente aus.

Datum: 03.02.2025

Älterer Herr mit Brille und Bart sitzt vor dem Laptop und hat seine EC-Karte in der HandQuelle:DRV | F. Seyfert

Ab März: Neue Rentenhöhe möglich

Seit Beginn des Jahres gilt bei vielen Krankenkassen ein neuer, höherer Zusatzbeitrag. Für unsere Rentnerinnen und Rentner wirkt sich dieser höhere Zusatzbeitrag erst ab März aus, also zwei Monate später.

Sind Sie also gesetzlich krankenversichert und hat ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, wird sich Ihre monatliche Rentenzahlung ab März verringern.

Den höheren Zusatzbeitrag müssen Sie aber nicht alleine tragen. So wie beim allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung beteiligen wir uns auch am Zusatzbeitrag zur Hälfte.

Schauen Sie in Ihren Kontoauszug

Sollte sich die Höhe Ihrer Rente ab März ändern, sehen Sie das auf Ihrem Kontoauszug. Nur in besonderen Fällen versenden wir schriftliche Bescheide, zum Beispiel, wenn wir die Rente auf das Konto einer anderen Person überweisen.

Infos zum Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz dazu und kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein. Das Bundesgesundheitsministerium legt jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr fest - für 2025 sind es bis zu 2,5 Prozent. Jede Krankenkasse kann selbst über die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden.

Es ist ebenfalls gesetzlich festgelegt, dass dieser geänderte Krankenkassenbeitrag sich erst zwei Monate später auf die Rentenhöhe auswirkt - und zwar unabhängig davon, ob sich der Beitrag erhöht oder ob er sinkt.