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Lücken im Rentenkonto durch Schulausbildung oder Studium
Bereits früh können erste Lücken in Ihrem Rentenkonto entstehen, denn bei einer schulischen Ausbildung werden - anders als bei betrieblichen Ausbildungen - keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Im Rentenkonto werden lediglich ab dem 17. Lebensjahr bis zu acht Jahre als Anrechnungszeiten wegen Schulausbildung berücksichtigt.
Haben Sie nach dem 16. Lebensjahr die Schule besucht oder studiert, können Sie für einen Teil dieser Zeiten freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Damit ist es möglich, Lücken im Rentenkonto zu schließen, Mindestversicherungszeiten zu erfüllen und die Rente zu erhöhen.
Beiträge nachzahlen bis zum 45. Lebensjahr
Nur bis zum 45. Lebensjahr können Sie mit freiwilligen Beiträgen diese Lücken wegen Schulausbildung schließen. Möglich ist das für
- Zeiten einer schulischen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr,
- eine länger als acht Jahre dauernde Fach- oder Hochschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr sowie
- Zeiten, in denen Sie nach Abschluss eines Studiums noch immatrikuliert waren.
Wichtig ist: Für diese Monate dürfen keine Beitragszeiten, z. B. durch einen versicherungspflichtigen Minijob, oder Anrechnungszeiten im Rentenkonto berücksichtigt sein.
Zahlen können Sie jeden Betrag zwischen dem aktuellen Mindestbeitrag von 103,42 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro.
Unsere Tipps für Sie:
- Prüfen Sie Ihr Konto und lassen Sie sich beraten.
Wer sich für eine Nachzahlung interessiert, sollte auf jeden Fall die im Versicherungskonto gespeicherten Daten prüfen und sich bei einer unserer Beratungsstellen in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach, Tier, Koblenz oder Andernach beraten lassen. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch direkt bei der Beratungsstelle vereinbaren. Hier finden Sie unsere Beratungsangebote.
Beantragen können Sie die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten dann mit dem Formular V0080 über unsere Online-Services. Das geht schnell und komfortabel von unterwegs genauso wie von zu Hause, an Ihrem PC, Tablet oder Smartphone.
Gut zu wissen
Freiwillige Beiträge für Ausbildungszeiten können als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte hierzu erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.