Neue Regeln für Erntehelfer
Statt 70 Tage können Erntehelfer nun 90 Tage sozialversicherungsfrei arbeiten.
Datum: 16.02.2026
Seit diesem Jahr können Erntehelfer bis zu 90 Tage oder 15 Wochen sozialversicherungsfrei arbeiten. Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung sind also nicht zu zahlen. Bisher waren diese Beschäftigungen auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt.
Die neuen Fristen gelten aussschließlich für Beschäftigte, die von Anfang März bis Ende Oktober - also in der Pflanz- und Erntezeit - in einem landwirtschaftlichen Betrieb, wie Obst-, Gemüse- oder Weinbau, arbeiten.
Gut zu wissen
- Die Höhe des Verdienstes spielt bei einer kurzfristigen Beschäftigung keine Rolle.
- Auch für Erntehelfer gilt der gesetzliche Mindestlohn von zur Zeit 13,90 Ruro brutto pro Stunde.
Weniger Kosten für die Landwirtschaft
Die Sonderregelung für die Landwirtschaft soll die Kosten für heimische landwirtschaftliche Produkte dämpfen und gleichzeitig dafür sorgen, dass landwirtschaftliche Betriebe ausreichend Erntehelfer zur Verfügung haben.