Waisenrente nach Ende der Schulzeit

Wer jetzt sein Abitur macht und weiter Waisenrente beziehen möchte, muss Nachweise über eine weitere Ausbildung vorlegen.

Datum: 09.03.2026

Eine junge Frau und ein junger Mann gehen eine Treppe in einem Bürogebäude hinauf.Quelle:DRV | PeTe FotoDesign Eine junge Frau und ein junger Mann gehen eine Treppe in einem Bürogebäude hinauf.

Wenn die Schulzeit endet

Für viele Abiturientinnen und Abiturienten, die an rheinland-pfälzischen Gymnasien ihr Abitur in der Mainzer Studien Stufe machen, endet zum 31. März die Schulzeit.

Wer eine Waisenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt, sollte wissen, dass mit der Schulzeit auch der Anspruch auf die Waisenrente enden kann.

Waisenrente kann weiter gezahlt werden

Wer anschließend studiert, eine Berufsausbildung macht oder einen Freiwilligendienst absolviert, kann auch weiterhin Waisenrente beziehen. Wichtig ist, sich frühzeitig um die erforderlichen Nachweise zu kümmern und diese beim Rentenversicherungsträger mit einem Antrag auf Weiterzahlung der Waisenrente einzureichen.

Damit das nicht vergessen wird, schreiben wir die Betroffenen bereits einige Monate bevor die Waisenrente wegfallen könnte an und weisen sie darauf hin.

Gut zu wissen

  • Wie lange eine Waisenrente gezahlt wird

Eine Waisenrente gibt es in der Regel bis zum 18. Lebensjahr.

Länger - nämlich bis zum 27. Lebensjahr - wird sie gezahlt,

  • wenn man sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet,
  • einen Freiwilligendienst absolviert
  • oder eine Behinderung vorliegt und man deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.

In diesen Fällen endet die Waisenrente, wenn Ausbildung oder Freiwilligendienst enden oder eben spätestens mit 27.

Über das 27. Lebensjahr hinaus wird sie gezahlt, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung durch Grundwehrsdienst oder diesem gleichgestellte Dienste unterbrochen wird oder sich verzögert. Dann kann eine Waisenrente entsprechend der Dauer der Unterbrechung auch über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.

  • Was als Ausbildung gilt

Als Ausbildung zählen zum Beispiel Studium, Berufsausbildung, Besuch einer berufsbildenden Schule oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Diese muss wöchentlich mehr als 20 Stunden umfassen und sie muss nachgewiesen werden, etwa mit einer Immatrikulationsbescheinigung oder einem Ausbildungsvertrag.

  • Wie sich eine längere Unterbrechung zwischen zwei Ausbildungen auswirkt

Liegen nicht mehr als vier Monate zwischen zwei Ausbildungen wird die Waisenrente auch in dieser Zeit weitergezahlt. Bei einer längeren Unterbrechung fällt die Waisenrente weg und beginnt erst wieder, sobald die nächste Ausbildung oder der Freiwilligendienst beginnt.

  • Welche Freiwilligendienste zählen

Zum Freiwilligendienst zählen das freiwillige soziale oder ökologische Jahr sowie der Bundesfreiwilligendienst.

Auch interessant

  • Für Schülerinnen und Schüler, die an einer anderen allgemein- oder berufsbildenden Schule ihre Schulausbildung etwa mit einer Prüfung im Mai abschließen, gelten die oben beschriebenen Regeln und Fristen ebenso.
  • Einkommen wird auf die Waisenrente nicht angerechnet.
  • Beim Kindergeld können andere Regeln gelten.