Aufgrund der Einschränkungen durch das Coronavirus sind unsere Auskunfts- und Beratungsstellen in Augsburg und Kempten bis auf weiteres geschlossen!
Bei Fragen rund um die Themen Rente, Altersvorsorge, Prävention und Rehabilitation können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten das Beratertelefon unter der Telefonnummer 0821 500-2121 oder das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 48021 nutzen.
Viele Serviceangebote der Deutschen Rentenversicherung Schwaben stehen Ihnen auch ohne persönlichen Kontakt zur Verfügung:
- In einem laufenden Verfahren bzw. bei individuellen Fragen können Sie Ihren Sachbearbeiter unter der auf unseren Schreiben angegebenen Telefonnummer erreichen.
- Sie können Ihr Anliegen per Post bzw. über das unten angefügte Kontaktformular an uns senden oder die angebotenen Online-Dienste nutzen.
- Weiterhin gilt, dass Anträge fristwahrend auch telefonisch, schriftlich oder über unsere Online-Dienste gestellt werden können. Finanzielle Nachteile sind für Sie so ausgeschlossen.
Informationen zu weiteren Bereichen:
- Betriebsprüfungen: Die Arbeitgeber werden weiterhin gebeten, uns die für die Prüfung relevanten Daten vorrangig im Rahmen des Verfahrens euBP (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung) direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln oder die Unterlagen zu übersenden bzw. zur Abholung bereitzustellen. Prüfungen vor Ort können nur vereinbart werden, wenn ein zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geeignetes Büro zur Verfügung gestellt wird. Die Prüfer werden vor dem Hintergrund der Krisensituation zunächst telefonisch mit dem Arbeitgeber oder Steuerberater Kontakt aufnehmen.
- Rehabilitationskliniken der DRV Schwaben: Nähere Informationen finden Sie auf de jeweiligen Homepage der Klinik.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Wegen der Hygiene- und Abstandsregelungen ist die Anzahl der Aufnahmen in den Rehabilitationskliniken begrenzt, so dass bereits bewilligte Rehabilitationsleistungen nur nach und nach angetreten werden können. Bitte haben Sie Geduld, bis die Klinik auf Sie zukommt. Die Zusage einer bewilligten Rehabilitationsleistung gilt bis zu dem im Bescheid genannten Datum. Eine Verlängerung der Frist kann unter der im Bescheid angegebenen Telefonnummer beantragt werden. Unter dieser Verbindung stehen wir auch für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.