In den nächsten Wochen beenden wieder viele junge Menschen ihre schulische Laufbahn. Wer noch auf der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben. Dazu muss die Ausbildungsplatzsuche bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und zwar auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.
Übrigens: Auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Schwaben bietet interessante Ausbildungs- und Studienplätze. Informationen über die Ausbildung bei der DRV Schwaben gibt es unter
www.drv-schwaben.de/ausbildung
Ausführliche Informationen zu Ausbildung und Berufsstart erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre „Berufsstarter und die Rente“, am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 48021 oder im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de