Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwalterinnen rufen auf: „Frauen werden im Ehrenamt gebraucht, ihre Perspektive ist wichtig!”

Gestiegener Frauenanteil in Selbstverwaltungsgremien bei Ersatzkassen und DRV Bund seit Sozialwahl 2023

Datum: 06.03.2024

Viele Frauen engagieren sich im Ehrenamt. Darauf weisen die Selbstverwaltungsvertreterinnen der Sozialversicherungsträger anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März hin. Bei der vergangenen Sozialwahl 2023 haben die zur Wahl stehenden Listen den bereits hohen Frauenanteil in den Selbstverwaltungsgremien der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) nochmals gesteigert. Während bei den Versichertenvertreterinnen und -vertretern der Frauenanteil schon 2017 bei über 40 Prozent lag, trifft dies nun auch für die Arbeitgeberseite zu. Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Frauenanteil erhöhen können.

Gegenüber der Wahl 2017 stieg deren Anteil in den Verwaltungsräten der Kassen von rund 37 Prozent auf aktuell 44,4 Prozent. Bei der Vertreterversammlung der Rentenversicherung stieg der Frauenanteil, der 2017 auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite bei etwa 20 Prozent lag, auf jeweils über 40 Prozent. Erstmals gab es bei der Sozialwahl eine Geschlechterquote, wonach die zur Wahl stehenden Listen einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent haben mussten.

Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen 2023, sagt: „Die Geschlechterquote war eine wichtige Neuerung bei der vergangenen Sozialwahl, die durch eine Gesetzesänderung des Bundestages ermöglicht wurde. Ich freue mich, dass damit nun noch mehr weibliche Expertise in den Gremien der Selbstverwaltung vertreten ist. Zum Frauentag möchte ich alle Frauen ermutigen, sich ehrenamtlich einzubringen.“

Anke Fritz, stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der KKH Kaufmännische Krankenkasse, erklärt: „Als Klinikdirektorin kenne ich sowohl die Belange von Patientinnen und Patienten als auch von Frauen, die im Gesundheitswesen arbeiten. Diese Erfahrungen und Blickweisen kann ich in meine Arbeit im Verwaltungsrat einbringen. Meine Kolleginnen in den Selbstverwaltungen und ich setzen uns für die spezifisch weiblichen Bedürfnisse in der Gesundheitsversorgung ein. Das können Themen der Arbeitsorganisation sein, der Frauengesundheit oder auch gendergerechte Studien.“

Dagmar König, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, betont: „Frauen haben eine andere Sicht der Dinge. Um ein umfassendes Bild zu bekommen und in den Sozialparlamenten die richtigen Entscheidungen treffen zu können, brauchen wir den Blick aller Versicherten, den der Frauen ebenso wie den der Männer.“

Soziale Selbstverwaltung und Sozialwahl

In Deutschland treffen ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten wichtige Entscheidungen zu Rente und Gesundheit. Sie sind die Mitglieder der Vertreterversammlung der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Versichertenparlamente werden alle sechs Jahre bei der Sozialwahl gewählt.

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