Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund tagt in Berlin
Datum: 05.12.2025
Am 9. Dezember 2025 tagt die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin mit dem Schwerpunktthema „Finanzen und Haushalt“. Zu Gast wird auch der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, sein.
Die Vertreterversammlung ist ein wichtiges Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Bund. Zu ihren Aufgaben gehört es, den jährlichen Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beschließen, die Jahresrechnung abzunehmen und das Direktorium zu entlasten.
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund findet statt:
am 9. Dezember 2025, Beginn: 15:00 Uhr
H4 Hotel Berlin-Alexanderplatz
Karl-Liebknecht-Str. 32
10178 Berlin
Die Sitzung der Vertreterversammlung ist öffentlich und wird per Livestream hier im Internet übertragen. Pressevertreter sind herzlich willkommen und werden gebeten, sich über die Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Bund anzumelden unter: pressestelle@drv-bund.de
Ausgewählte Programmpunkte der Tagesordnung:
- Grußbotschaft von Peter Weiß, Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen
- Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, berichtet über die Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten, der Reha- und Rentenanträge sowie über das Reha-Budget. Weitere Themen werden das Kundenservicecenter und die Beschaffung von Reha-Leistungen sein
- Hans-Werner Veen, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, spricht über das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz und dessen Auswirkungen auf das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge und die Online-Wahl für die kommende Sozialwahl
- Vortrag von Prof. Dr. Hans Martin Hasselhorn zum Schwerpunktthema „Erkenntnisse aus der Studie "leben in der Arbeit" (lidA)“
Die vorläufige Tagesordnung der Vertreterversammlung kann auf unserer Internetseite eingesehen werden.
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht aus je 15 Mitgliedern der Versichertenseite und der Arbeitgeberseite. Die Mitglieder werden im Rahmen der Sozialwahl gewählt und sind ehrenamtlich tätig.

