Bereits heute ist es für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ganz selbstverständlich, in verschiedenen europäischen Staaten zu leben und zu arbeiten. Auch verbringen Rentnerinnen und Rentner ihren Lebensabend zunehmend im europäischen Ausland.
Das europäische Koordinierungsrecht und die bilateralen Sozialversicherungsabkommen schaffen hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellen sicher, dass dadurch keine Nachteile bei der sozialen Absicherung entstehen. Dies gelte es weiter auszubauen und die Verwaltungsverfahren zwischen den einzelnen Sozialversicherungsträgern für die Bürgerinnen und Bürger über Landesgrenzen hinweg zu erleichtern, so das Fazit des 12. Europa-Kolloquiums der Deutschen Rentenversicherung Bund, welches am 4. und 5. Oktober 2022 unter dem Titel „12 Jahre neues Koordinierungsrecht: Ein Fortschritt für die soziale Sicherheit in Europa?“ in Berlin stattfand.
Wer in verschiedenen europäischen Ländern gearbeitet und dort Beiträge gezahlt hat, kann mehrere Renten beanspruchen. Eine Gesamt-Rente aus allen Ländern gibt es auch in Europa nicht. Jedes Land hat seine eigene Sozialversicherung und jedes Land bestimmt für sich, wie hoch die Beiträge sind und wann es Leistungen gibt. Die europäischen Koordinierungsregeln stellen zwar kein einheitliches europäisches Rentenrecht dar. Aber sie verbinden die Sozialversicherungen der einzelnen Länder miteinander.
Aus Anlass des 12-jährigen Jubiläums der neuen europäischen Koordinierungsregeln diskutierten beim 12. Europa-Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung Bund zwei Tage lang rund 130 Vertreterinnen und Vertreter von Sozialversicherungsträgern, Ministerien, Botschaften und internationalen Institutionen. Das Programm umfasste einen spannenden Mix aus Vorträgen und interaktiven Diskussionsformaten. Neben Referentinnen und Referenten der Europäischen Kommission und der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) kamen Expertinnen und Experten aus 23 europäischen Ländern zu Wort und berieten gemeinsam über Themen wie die Rolle der Europäischen Arbeitsbehörde bei der Förderung einer fairen Arbeitsmobilität oder das Projekt Europäischer Sozialversicherungsausweis.