Die Gleichstellungsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung Bund
Die Gleichstellungsbeauftragte ist vom Gesetzgeber beauftragt, die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes in ihrer Dienststelle voranzubringen und zu überprüfen. Bei Entscheidungen der Verwaltung ist sie bereits in der Vorbereitung einzubeziehen. Das betrifft alle personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle. Frühzeitig wird sie auch in die Erstellung des Gleichstellungsplanes der Deutschen Rentenversicherung Bund eingebunden.
Sie berät und unterstützt die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Bund in Einzelfällen, insbesondere bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
Die Gleichstellungsbeauftragte gehört der Personalverwaltung an. Sie ist ihrer Funktion nach Teil der Personalverwaltung – jedoch weisungsunabhängig – und der Dienststellenleitung zugeordnet.
Die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt alle 4 Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl auf der Grundlage des Bundesgleichstellungsgesetzes. Das Verfahren für die Durchführung der Wahl regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.