Deutsche Rentenversicherung

Nachrichten Sommer 2024

Renten steigen erneut

Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 steigen die Renten für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner wieder deutlich: um 4,57 Prozent. Die Rentenanpassung liegt damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 Prozent. Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich. Eine Rente von vormals 1.000 Euro beträgt ab dem 1. Juli nun 1.045,70 Euro.

Eine Frau riecht an einer BlumeQuelle:PeTe_Fotodesign

Um die Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zu beteiligen, werden die Renten in regelmäßigen, jährlichen Abständen angepasst, soweit der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt. Dies geschieht, indem die Rente mit dem dann gültigen aktuellen Rentenwert neu ermittelt wird. Die Renten folgen dabei grundsätzlich der Bruttolohnentwicklung. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Juli eines Jahres.

Rentenwert wird jährlich neu festgelegt

Vereinfacht gesagt wird die Höhe einer Rente wie folgt berechnet: Die von den Versicherten erworbenen Rentenanwartschaften, die so genannten Entgeltpunkte, werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer ungeminderten monatlichen Rente aus Beiträgen einer oder eines Durchschnittverdienenden für ein Jahr entspricht. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich zum 1. Juli 2024 von 37,60 Euro auf 39,32 Euro.

Bausteine der Rentenanpassung

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Grundsätzlich folgt die Anpassung der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden über den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Rentenkürzungen sind durch die so genannte Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen, werden jedoch mit folgenden Rentenerhöhungen verrechnet (Ausgleichsfaktor oder Nachholfaktor). Ebenfalls gesetzlich ausgeschlossen ist im Zeitraum bis 2025 ein Absinken des Rentenniveaus unter 48 Prozent (Niveauschutzklausel).

Entwicklung der Bruttolöhne

Für die Rentenanpassung in einem Jahr ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Beschäftigten in den Vorjahren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Der für die Rentenanpassung 2024 berechnete Lohnfaktor würde für sich genommen den aktuellen Rentenwert um 4,72 Prozent erhöhen.
Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Nachhaltigkeitsfaktor

Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentenbeziehenden schneller als die Zahl der Beitragszahlenden, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Im umgekehrten Fall wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr würde der Nachhaltigkeitsfaktor für sich genommen die Rentenanpassung um 0,16 Prozentpunkte dämpfen.

Beitragssatz

Maßgebend ist hier die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr. 2022 und 2023 lag der Beitragssatz bei jeweils 18,6 Prozent, so dass die Rentenanpassung nicht beeinflusst wird.

Nachholfaktor

Es besteht kein Ausgleichsbedarf, der abgebaut werden muss. Daher wirkt sich die Regelung zum Nachholfaktor bei der diesjährigen Anpassung nicht aus.

Niveauschutzklausel

Mit der Niveauschutzklausel (so genannte Haltelinie) wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 1. Juli 2025 das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent nicht unterschritten wird. Durch die dämpfende Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors wäre nach der Anwendung der Rentenanpassungsformel das gesetzlich festgeschriebene Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent unterschritten worden. Daher wird der aktuelle Rentenwert so angehoben, dass die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent nicht mehr unterschritten wird.

Rentenanpassungen der vergangenen zehn Jahre in HessenQuelle:PeTe_Fotodesign

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Inhalt des Dossiers

  1. Zuschläge für Erwerbsgeminderte ab 1. Juli 2024
  2. Renten steigen erneut
  3. Haben Sie Fragen?
  4. Bessere ­Lebensqualität
  5. Sozialmedizinische Beratung für ­onkologisch Erkrankte in Marburg
  6. Deutsche Rentenversicherung Hessen unterstützt Mut-Tour
  7. Versichertenälteste für ­Ehrenamt ausgezeichnet
  8. 75 Jahre Grundgesetz
  9. Väter sind bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt
  10. Kindererziehung erhöht die Rente
  11. Zu Gast in Mannheim