Das Prinzip der Selbstverwaltung
Demokratische Arbeit in Vertreterversammlung und Ausschüssen
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das Prinzip der Selbstverwaltung hat bei den Rentenversicherungsträgern in Deutschland demokratische Tradition. Die Legislative hat im Bereich der Rentenversicherung zwar weitgehend geregelt, ob und in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind. Wie jedoch diese gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden, beschließen die Mitglieder der Selbstverwaltung. Sie treffen die wesentlichen Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Rehabilitation, Organisation und Personal.
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen werden alle sechs Jahre von Versicherten und Arbeitgebern gewählt – zuletzt im Mai 2023. Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte demokratische Abstimmung in Deutschland.
Quelle:DRV Hessen
Das Rentenparlament
Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Sie setzt sich aus je 15 Mandatsträgerinnen und -trägern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Alternierende Vorsitzende sind Jürgen Bothner, Versichertenseite, und Manfred Schmidt, Arbeitgeberseite. Beide wechseln sich an der Spitze der Vertreterversammlung im jährlichen Turnus ab. Seit Oktober 2024 liegt der Vorsitz auf der Versichertenseite.
Als Parlament beschließt die Vertreterversammlung unter anderem die Satzung und den Haushalt, sie wählt den ehrenamtlichen Vorstand, die hauptamtliche Geschäftsführung sowie die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenältesten, die ehrenamtlich Beratung vor Ort anbieten. „Wir garantieren die Handlungsfähigkeit der Deutschen Rentenversicherung Hessen in optimaler Weise“, so Vorsitzender Jürgen Bothner.
Die von der Vertreterversammlung eingerichteten Widerspruchsausschüsse entscheiden über Widersprüche von Versicherten oder Einsprüche von Arbeitgebern gegen Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Hessen.
Ausschüsse der Vertreterversammlung
Die Entscheidungen der Vertreterversammlung werden in folgenden Ausschüssen beraten und vorbereitet: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung, Haushaltsausschuss
und Rehabilitationsausschuss. Arbeitgeber und Versicherte wechseln sich an der Spitze der Ausschüsse im jährlichen Turnus zum 1. Oktober ab. Die Ausschussvorsitzenden berichten in der Vertreterversammlung zum jeweiligen Thema.
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
- Jürgen Markgraf (stellvertretender Vorsitzender, Versichertenseite)
- Janine Heide (Versichertenseite)
- Marcus Lommer (Versichertenseite)
- Erich Schaumburg (Vorsitzender, Arbeitgeberseite)
- Stefanie Böhrer-Eickenboom (Arbeitgeberseite)
- Thomas Oltsch (Arbeitgeberseite)
Haushaltsausschuss
- Anja Dobel-Ackermann (stellvertretende Vorsitzende, Versichertenseite)
- Claudia Mundine (Versichertenseite)
- Hans-Joachim Prassel (Versichertenseite)
- Uwe Naumann (Vorsitzender, Arbeitgeberseite)
- Christian Schrödter (Arbeitgeberseite)
- Thomas Oltsch (Arbeitgeberseite)
- Emil Malkmus (Arbeitgeberseite)
Rehabilitationsausschuss
- Ayse Cam (Vorsitzende, Versichertenseite)
- Silvia Schwinn (Versichertenseite)
- Andrea Theiß (Versichertenseite)
- Jürgen Markgraf (Versichertenseite)
- Anna Tinbergen (stellvertretende Vorsitzende, Arbeitgeberseite)
- Karl-Heinz Feußner (Arbeitgeberseite)
- Manfred Schmidt (Arbeitgeberseite)
- Christian Schrödter (Arbeitgeberseite)