Deutsche Rentenversicherung

Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen

Die nachfolgenden Ausführungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anforderungen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dienen Ihrer Information im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens.
Mit den nachfolgenden Erläuterungen gibt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Hessen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte im Rahmen des Datenschutzes (Artikel 13 und 14 DSGVO).

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich mit Fragen wenden?

Verantwortlich ist:
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Vertreten durch die Geschäftsführerin
Frau Birgit Büttner
Städelstraße 28
60596 Frankfurt am Main

Unsere behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Abteilung Interne Revision, Datenschutz und Compliance
Städelstraße 28
60596 Frankfurt am Main
E-Mail: datenschutz@drv-hessen.de
De-Mail: post@drv-hessen.de-mail.de

2. Wozu werden Ihre Daten verarbeitet (Zweck der Verarbeitung)?

Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) verarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient in Ihrem Fall der Durchführung von Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor darüber informieren.

3. Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese?

Zu den zu verarbeitenden bzw. verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören Ihre Daten, welche Sie uns mit Ihrer Bewerbung übermittelt haben. Hierzu zählen insbesondere Ihre Stammdaten (wie Vorname, Nachname, Namenszusätze, Staatsangehörigkeit) und Ihre Kontaktdaten (etwa private Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Sofern vorhanden werden auch tätigkeitsbezogene Leistungsdaten (z. B. Beurteilungen, Zeugnisse) verarbeitet. Auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten (z. B. Schwerbehinderteneigenschaft) können hierzu zählen.

Die Daten werden in aller Regel direkt bei Ihnen im Rahmen des Einstellungsprozesses erhoben. Daneben können wir Daten von Dritten (z. B. Stellenvermittlung) erhalten haben

4. Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Hessen erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese im Rahmen der Durchführung des Bewerbungs-/Auswahlverfahrens
benötigen (z. B. Geschäftsführung, personalbearbeitende Bereiche der Abteilung Verwaltung, Führungskräfte der betreffenden Fachabteilungen, Interessenvertretungen). Diese sind zur Verschwiegenheit besonders verpflichtet.
Auch vom Arbeitgeber oder Dienstherrn zum Beispiel zur Datenübermittlung eingesetzte Auftragsverarbeiter (Artikel 28 DSGVO) können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn
sie das Datengeheimnis und entsprechende schriftliche datenschutzrechtliche Weisungen wahren.

5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Für Ihre Bewerbungsdaten heißt das, dass die Daten gelöscht
werden, sobald feststeht, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht eingegangen wird und mögliche hierauf gerichtete Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.

6. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede betroffene Person hat das Recht auf
- Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Artikel 15 DSGVO).
- Berichtigung unrichtiger und unvollständiger Daten (Artikel 16 DSGVO).
- Löschung Ihrer Daten (Artikel 17 DSGVO), wenn bestimmte Löschgründe vorliegen.
- Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO). Dies bedeutet, dass Ihre Daten
zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um die weitere Verarbeitung oder
Nutzung einzuschränken.
- Widerspruch gegen die Datenverarbeitung unter bestimmten Voraussetzungen (Artikel 21 DSGVO)

7. Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen der Begründung des Dienst-, Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnisses müssen Sie der Deutschen Rentenversicherung Hessen die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für deren Aufnahme, Durchführung und die Erfüllung der damit verbundenen rechtlichen oder vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Dies umfasst auch die Bereitstellung sich ergebender Änderungen im Laufe des Dienst-, Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnisses. Ohne diese Daten sind die Begründung und die Durchführung eines Dienst-, Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnisses nicht möglich.

8. Informationen über Ihr Beschwerderecht

Sie haben die Möglichkeit, sich gemäß Artikel 77 DSGVO mit einer Beschwerde an den

Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI)
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

zu wenden.