Deutsche Rentenversicherung

Freiwillige Rentenbeiträge 2023 bis 2. April einzahlen

Datum: 13.03.2024

FRANKFURT AM MAIN. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April 2024 überwiesen werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.

Wer für das Jahr 2023 nachzahlen möchte, kann seinen monatlichen Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag dem Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro frei wählen. Wichtig ist, auf der Überweisung die Versicherungsnummer, den Verwendungszweck „freiwillige Beiträge“ und den Zeitraum anzugeben, für den eingezahlt wird.

Mit freiwilligen Beiträgen lassen sich zum Beispiel Lücken im Versicherungskonto schließen oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha-Leistungen erfüllen. Alle in Deutschland lebenden Menschen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind, können diese freiwilligen Beiträge leisten. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um seine Rente zu erhöhen.

Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten, Vorteile und Voraussetzungen einer freiwilligen Versicherung bietet die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 584.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.

Frankfurt am Main, 13. März 2024