Was bedeutet Versorgungsausgleich?
Lassen Sie sich scheiden, werden die gesetzlichen und privaten Anrechte auf Altersversorgung aus der Ehe gleichmäßig zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner aufgeteilt. Dies hat zum Ziel, demjenigen, der während der Ehe keine oder geringere Versorgungsanrechte erworben hat, eine eigene, unabhängige Versorgung zu schaffen oder eine bereits bestehende Versorgung zu erhöhen.
Über die Aufteilung entscheidet das Familiengericht – eine Fachabteilung des Amtsgerichts. Hierfür müssen Sie im Rahmen des Scheidungsverfahrens in der Regel keinen gesonderten Antrag stellen.
Üblicherweise werden alle Versorgungsanrechte, die von beiden Eheleuten in der Ehezeit erworben wurden, einzeln betrachtet aufgeteilt. Dabei erhält jeder Ehepartner die Hälfte aus den Anrechten des anderen Ehepartners. Haben beide Ehepartner Anrechte im selben Versorgungssystem (wie zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung) erworben, kommt es zu einem Hin-und-Her-Ausgleich.
Beispiele dazu und weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre zum Thema.