Deutsche Rentenversicherung

Ausbildungsplatzsuche relevant für die Rente

Datum: 18.06.2021

Wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist, kann die Suche nach einem Ausbildungsplatz bei der Deutschen Rentenversicherung anerkennen lassen – als sogenannte Anrechnungszeit. Dies ist möglich, wenn die Ausbildungsplatzsuche mindestens einen Kalendermonat beträgt. Ob Sie einen Anspruch auf  Arbeitslosengeld haben, ist dabei unerheblich.

So geht‘s: Nach dem Ende Ihrer Schulzeit melden Sie sich am besten direkt bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, sofern Sie noch keinen Ausbildungsplatz haben. Die Deutsche Rentenversicherung kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche erst ab dem Tag dieser Meldung berücksichtigen.

Weitere Infos für Schüler, Studierende und Auszubildende finden Sie unter www.rentenblicker.de.