In Deutschland sind bislang rund 2,5 Millionen Menschen am Coronavirus (SARS-CoV-2) erkrankt. Bei schweren Verläufen kann es zu einer Lungenentzündung kommen, und eine intensivmedizinische Behandlung kann notwendig werden. Nach der überstandenen Erkrankung können die Betroffenen jedoch unter Folgen von COVID-19 leiden: Symptome wie Erschöpfung, Konzentrationsschwäche, anhaltende Müdigkeit, Herzprobleme sowie Luftnot oder auch Depressionen können beim sogenannten „Post-Covid-Syndrom“ auftreten.
Reha nach Corona hilft weiter
Betroffene, die aufgrund von COVID-19 im Krankenhaus behandelt werden, können eine Anschlussrehabilitation (AHB) der Deutschen Rentenversicherung beantragen, um schnellstmöglich wieder zu genesen und ihren Beruf wieder aufnehmen zu können, wenn ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund der Erkrankung gefährdet oder eingeschränkt ist.
Wie beantrage ich eine Anschlussrehabilitation?
Eine Anschlussrehabilitation schließt unmittelbar an eine Akutbehandlung im Krankenhaus an. Den Antrag auf eine AHB stellt der Sozialdienst im Krankenhaus für Sie. Die Anträge auf eine Anschlussrehabilitation bearbeitet die Deutsche Rentenversicherung im beschleunigten Verfahren.
Medizinische Reha nach COVID-19
Wer nicht im Krankenhaus behandelt wurde oder erst später Folgesymptome feststellt, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen oder gefährden, kann eine medizinische Rehabilitation beantragen.
Wie kann eine Reha nach dem Coronavirus weiterhelfen?
Symptome des „Post-Covid-Syndroms“ können in einer Reha-Klinik der Deutschen Rentenversicherung behandelt werden. Zum Beispiel können Patienten mit einer Lungenerkrankung in einer Rehabilitation mit speziellen Angeboten gestärkt werden: von Kranken- und Atemgymnastik über Bewegungstrainings bis zu balneo-physikalischen Therapien. Mit derartigen Therapien können die Atemfunktion und die allgemeine Leistungsfähigkeit verbessert werden. Auch andere Folgesymptome können in einer Reha behandelt werden.