Im laufenden Jahr werden die Renten in den neuen Bundesländern im Zuge der Ost-West-Angleichung um 0,72 Prozent angehoben, während es in den alten Bundesländern keinen Anstieg gibt. Hier greift die sogenannte „Rentengarantie“ als Schutz der Rentnerinnen und Rentner vor einer Rentenminderung, sodass die Rente in gleichbleibender Höhe weitergezahlt wird.
Hintergründe und „Rentengarantie"
Um wie viel die Rente steigt, hängt vor allem mit der Entwicklung der Löhne der Beschäftigten im Vorjahr zusammen. Da infolge der Covid-19-Pandemie die Löhne im Jahr 2020 gesunken sind anstatt zu steigen, werden die Renten in den alten Bundesländern im laufenden Jahr nicht angehoben.
Die „Rentengarantie“ verhindert eine Absenkung der Rentenhöhen in den alten Bundesländern, was den aktuellen Rentenwert (34,19 Euro) auf dem derzeitigen Niveau stabilisiert. Die „Rentenangleichung Ost“ führt zu einer Erhöhung des aktuellen Rentenwerts (Ost) um 0,72 Prozent (33,47 Euro).
Rentenanpassungsmitteilung nur in den neuen Bundesländern
Eine Rentenanpassungsmitteilung erhalten Rentnerinnen und Rentner nur, wenn die Rente steigt, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe. Diese Mitteilung wird daher nur an jene Bezieherinnen und Bezieher einer Rente verschickt, die im Laufe ihres Berufslebens in den neuen Bundesländern gearbeitet haben.
Der Zeitpunkt der Zahlung der höheren Rente hängt davon ab, wann der Rentenbezug begonnen hat. Ende Juni 2021 zahlt die Deutsche Rentenversicherung das Rentenplus an diejenigen aus, die ihre Rente mindestens seit Ende März 2004 erhalten. Begann der Rentenbezug erst danach, kommt das Rentenplus erst einen Monat später, Ende Juli 2021, auf dem Konto an.
Die Mitteilungen zur Rentenanpassung versenden wir schrittweise, bis spätestens zum
- 23. Juni für Renten, die bis März 2004 begonnen haben
- 27. Juli für Renten, die nach März 2004 begonnen haben.