Deutsche Rentenversicherung

Riester-Rente: Zulage bis Ende des Jahres beantragen

Datum: 20.12.2021

Haben Sie einen Riester-Vertrag? Dann denken Sie bitte daran, bis Ende 2021 den Antrag auf die Riester-Zulage für das Jahr 2019 zu stellen. Ansonsten verfällt die Zulage. Die Zulagen werden nicht automatisch auf den Riestervertrag überwiesen. Als Riester-Sparer müssen Sie diese spätestens bis zum Ende des 2. Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr beantragen.

Viele Förderberechtigte haben in der Vergangenheit die Zulagen gar nicht oder nicht rechtzeitig beantragt. Damit Ihnen das nicht passiert, ist es einfacher, bei Ihrem Anbieter einen sogenannten Dauerzulagenantrag zu stellen. Mit dem Dauerzulagenantrag sparen Sie viel Aufwand, denn diesen stellen Sie einmalig bis auf Widerruf. Sie prüfen dann nur noch regelmäßig, ob Ihre Daten aktuell sind.

Die volle Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich. Die Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder beträgt 300 Euro und für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro.

Darüber hinaus profitieren Berufsstarter unter 25 Jahren bei Abschluss eines Riester-Vertrages von einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.

Weitere Infos zur Riester-Rente finden Sie unter: https://t1p.de/Riester