Wenn ein Kind einen Elternteil oder sogar beide Elternteile verliert und noch nicht 18 Jahre alt ist, erhält es im Regelfall eine Waisenrente. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für eine Weitergewährung besondere Voraussetzungen erfüllt sein.
In welchen Fällen wird die Waisenrente über den 18. Geburtstag hinaus gezahlt?
Bis zum 27. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf eine Waisenrente, wenn eine Waise
- noch zur Schule geht oder
- sich in einer Berufsausbildung oder in einem Studium befindet oder
- aufgrund einer Behinderung nicht allein für sich sorgen kann.
Auch für die Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten, beispielsweise zwischen einem Schulbesuch und einem Ausbildungsbeginn oder zwischen zwei Ausbildungen, erhält eine Waise ihre Waisenrente weiter.
Wichtig ist, dass die Rentenversicherung frühzeitig über eine anstehende Ausbildung nach dem 18. Lebensjahr informiert wird.
Übrigens: Wird infolge der Corona-Pandemie eine Ausbildung oder ein Studium nicht oder verspätet aufgenommen oder verlängert sich die Übergangszeit coronabedingt, kann die Waisenrente trotzdem gezahlt oder weitergezahlt werden. Muss eine Ausbildung wegen der kürzlich geschehenen Hochwasserkatastrophen unterbrochen werden, weil der Ausbildungsbetrieb nicht mehr existiert, kann die Waisenrente vorerst trotzdem weitergezahlt werden.