Hinzuverdienstgrenze für Rentner
Im Jahr 2022 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, bis zu 46.060 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Diese Hinzuverdienstgrenze galt bereits für das Jahr 2021. Die Hinzuverdienstgrenze hat der Gesetzgeber infolge der Corona-Pandemie deutlich angehoben, um Personalengpässe zu vermeiden.
Die Erhöhung der Verdienstgrenze gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.
Minijob-Verdienstgrenze bleibt gleich
Auch wenn die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner vor Vollendung der Regelaltersgrenze angehoben wurde, beträgt die Verdienstgrenze für einen 450-Euro-Minijob weiterhin 5.400 Euro im Jahr. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze liegt in der Regel kein 450-Euro-Minijob mehr vor und die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig. Eine solche Beschäftigung wird nicht der Minijob-Zentrale, sondern der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse gemeldet.
Hinweis: Mit der geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1. Oktober 2022 entsprechend auf 520 Euro monatlich erhöht.
Unbegrenzter Hinzuverdienst
Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.