Rentenreform von 1957: 65 Jahre Sicherheit für Generationen
Am 21. Januar 2022 jährt sich die große Rentenreform zum 65. Mal. Die Rentenreform 1957 hat die gesetzliche Rentenversicherung grundlegend verändert – und schuf die Basis für unser Prinzip „Sicherheit für Generationen“.
Anlässlich dieses Stichtages informiert die Deutsche Rentenversicherung mit verschiedenen Öffentlichkeitmaßnahmen. Kernstück ist eine spezielle online-Themenseite zur Rentenreform www.deutsche-rentenversicherung.de/65jahre-rentenreform. Hier finden Sie u. a. einen historischen Kurzfilm zur Reformdebatte, Erklärfilm zum Umlageverfahren, FAQs und Hintergrundtexte mit Zeitstrahl zur Reform.
Die Rentenreform 1957 hat die Basis für drei wesentliche Veränderungen geschaffen:
Dynamische Rente
Die neue Rentenformel berücksichtigte erstmals das Verhältnis der individuellen Löhne zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten sowie die Versicherungsdauer. Außerdem gilt seither der Grundsatz: Steigen die Löhne, folgen ihnen die Renten.
Generationenvertrag
Die Reform brachte eine Weichenstellung in Richtung Umlageverfahren. Die Idee: Die eingezahlten Beiträge werden seitdem nicht länger angespart, sondern direkt an die Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Dabei erwerben die Versicherten zugleich eigene Rentenansprüche, die wiederum von der nächsten Generation finanziert werden.
Rehabilitation vor Rente
Aus der freiwilligen Leistung Rehabilitation wurde eine gesetzlich definierte Pflichtleistung. Bis heute ist es das Ziel der DRV, Frühinvalidität zu vermeiden und die gesundheitliche Situation der Versicherten zu verbessern.