Deutsche Rentenversicherung

Rentenbezugsmitteilung hilft bei der Steuererklärung

Datum: 18.02.2022

Die jährliche Rentenbezugsmitteilung, die sogenannte „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“, erhalten Rentnerinnen und Rentner bis Ende Februar. Darin finden sich alle steuerrechtlich relevanten Beträge für die Steuererklärung wie die Rentenhöhe und die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für das vergangene Kalenderjahr.

Gleichzeitig erhält auch das zuständige Finanzamt diese Daten. Damit wird eine Angabe dieser Daten gegenüber dem Finanzamt entbehrlich, wenn keine weiteren steuerrelevanten Sachverhalte vorliegen. Wenn Sie dagegen im Rahmen der Steuererklärung die Vordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ ausfüllen müssen, erhalten Sie mit der Rentenbezugsmitteilung auch Hinweise, in welcher Zeile der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind.

Bekomme ich auch eine Rentenbezugsmitteilung?

Wenn Sie die Rentenbezugsmitteilung schon einmal erhalten haben, senden wir sie Ihnen jährlich automatisch zu. Haben Sie die Rentenbezugsmitteilung bisher noch nicht erhalten, können Sie diese auch ganz einfach über unsere Online-Dienste beantragen: www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/.

Muss ich eigentlich eine Steuererklärung abgeben?

Bei der Besteuerung von Renten und der steuerlichen Freistellung von Beiträgen zur Altersvorsorge gab es im Jahr 2005 grundlegende Änderungen. Möchten Sie wissen, ob Sie als Rentnerin oder Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, empfehlen wir Ihnen, diese Frage bei Ihrem Finanzamt zu klären.