Wie kann ich entlastet werden, wenn ich noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten habe?
Es gibt Personengruppen, die von den bisherigen Entlastungsmaßnahmen noch nicht profitiert haben, zum Beispiel Bezieher von Übergangsgeld oder Vorruhestandsgeld. Die Bundesregierung prüft, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten.