Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Die Energiepreispauschale (EPP) war eine staatliche Einmalzahlung von 300 Euro. Ziel der Energiepreispauschale war die Unterstützung der Rentnerinnen und Rentner wegen der hohen Preissteigerungen im Energiebereich. Die Auszahlung erfolgte automatisch durch die Rentenzahlstellen Mitte Dezember 2022 beziehungsweise Anfang Januar 2023.
Die Energiepreispauschale erhielt, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen oder ihren Wohnsitz in Deutschland hatte.
Rentnerinnen und Rentner, die trotz bestehenden Anspruchs keine Energiepreispauschale erhalten haben, konnten bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen.
Die Frist für die Antragsstellung der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner ist abgelaufen und die Bearbeitung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgeschlossen.