Deutsche Rentenversicherung

Tag des Seefahrers: Das Überbrückungsgeld der Seemannskasse

Datum: 24.06.2022

Morgen ist der Tag des Seefahrers. Wussten Sie schon, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die sogenannte Seemannsrente zuständig ist?

Die Seemannsrente, offiziell „Überbrückungsgeld“ genannt, ist eine Leistung der Seemannskasse, die wiederum zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehört.

Wenn Seeleute nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten und noch keine gesetzliche Rente bekommen können, können sie Anspruch auf das Überbrückungsgeld der Seemannskasse haben. Mit dieser Kernleistung bietet die Seemannskasse Seeleuten eine soziale Absicherung zwischen Arbeit und Rente.

Mehr Informationen rund um die Seemannskasse finden Sie hier auf der Seite der KBS.