Deutsche Rentenversicherung

Informationen für die Steuererklärung

Datum: 05.02.2024

Immer bis Ende Februar erhalten Rentenbeziehende die kostenfreie „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese Bescheinigung enthält steuerrechtlich relevante Beträge für die Steuererklärung, wie die Höhe der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rentenhöhe für das vergangene Kalenderjahr.

Auch das Finanzamt bekommt diese Daten mitgeteilt. Eine Angabe dieser Daten gegenüber dem Finanzamt ist daher entbehrlich, solange keine weiteren steuerrelevanten Sachverhalte vorliegen. Sollten Sie im Rahmen der Steuererklärung die Vordrucke „Anlage Vorsorgeaufwand“ und „Anlage R“ ausfüllen müssen, erhalten Sie mit der Bescheinigung  Informationen dazu, in welcher Zeile der Anlagen zur Steuererklärung diese Werte einzutragen sind.

Bekomme ich eine Rentenbezugsmitteilung?

Automatisch zugeschickt bekommen Sie die Rentenbezugsmitteilung, wenn Sie diese bereits einmal erhalten haben. Sollten Sie die Rentenbezugsmitteilung zum ersten Mal benötigen, können Sie diese ganz einfach anfordern – über unsere Online-Dienste.

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Diese Fragen kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung nicht individuell beantworten. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, empfehlen wir Ihnen, diese Frage bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu klären.